Praxisinformation für Kinder
und Jugendliche
Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinder-
und Jugendmedizin e.V., des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte, des Forum Kinder-
und Jugendmedizin des Hausärzteverbandes Westfalen Lippe und des Ausschusses Kinder- und Jugendmedizin des Deutschen Hausärzteverbandes informiere
ich mich ständig über alle aktuellen Neuerungen und
Erkenntnisse der Kinderheilkunde und Jugendmedizin und besuche
regelmäßig die Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse.

Meine
Sprechzeiten für Säuglinge und Kleinkinder
sind morgens am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7.45
bis 10.30 Uhr, Mittwoch von 7.45 bis 11 Uhr. Nachmittags für
die Kindergarten- und Schulkinder von 14.30 bis 16.30 Uhr und
am Donnerstag bis 17.30 Uhr.
Falls
keine Termine in meiner Kindersprechstunde mehr frei sind, kommen
Sie bitte selbstverständlich jederzeit auch ohne Termin!!!
Ich werde Ihr Kind in jedem Fall am selben Tag behandeln. Um unnötige
Wartezeiten zu vermeiden, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen.

Selbstverständlich mache ich für Kinder und Jugendliche auch Hausbesuche. Jedoch ist dies nur möglich, wenn sie medizinisch begründet und notwendig sind. Eine vorherige und rechtzeitige Abklärung mit unserem Praxisteam ist deshalb unbedingt erforderlich.
Telefonische
Nachfragen beantworte ich natürlich täglich.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Mitarbeiterinnen
Sie in meine Rückrufliste setzen, damit ich meine Behandlung
der Patienten nicht unterbrechen muss. Dringende Notfälle
haben selbstverständlich jederzeit Vorrang. Ansonsten rufe
ich Sie vormittags zwischen 10.30 und 12.30 Uhr oder nachmittags
zwischen 16.30 und 18.30 Uhr zurück. Wiederholungsrezepte
können Sie jederzeit bei unseren Mitarbeiterinnen anfordern.
Falls Ihr
Kind hochfieberhaft oder offensichtlich ansteckend erkrankt ist,
informieren Sie bitte umgehend unsere Mitarbeiterinnen, sobald
Sie in unsere Praxis kommen, so dass Sie mit Ihrem kranken Kind
nicht warten müssen und die anderen Kinder im Wartezimmer
vor Ansteckung geschützt sind.

In
Urlaubszeiten vertreten mich selbstverständlich
meine Kollegen in unserer Gemeinschaftspraxis - ein Wechsel in
dieser Zeit zu einem anderen Arzt ist natürlich nicht notwendig.
Wir haben bis auf Wochenenden und Feiertage das ganze Jahr durchgehend
geöffnet.
Am Wochenende
erreichen Sie den Ärztlichen Notdienst unter 116117 rund um die Uhr. Die Ärztliche
Notdienstpraxis am St. Rochus-Hospital und die Notdienstpraxis an der Kinderklinik Datteln sind samstags, sonntags
und feiertags geöffnet. In der Woche
erhalten sie Auskunft über den diensthabenden Arzt unter
unserer Praxisnummer 02367 99920. In dringenden lebensbedrohlichen
Notfällen ist der Ärztliche Rettungsdienst über
die Feuerwehr unter 112 jederzeit zu erreichen. Sie können
mich auch notfalls ausserhalb der Sprechzeiten mobil unter 0172.
59 76 136 erreichen.
Wenn es zeitlich
bei Ihnen möglich ist, melden Sie bitte die U-Untersuchungen
für dienstags bis freitags morgens an. Wenn Ihr Kind den
Kindergarten oder die Schule besucht, führe ich die U-Untersuchung
natürlich auch nachmittags durch. Ich bitte Sie hierbei um
rechtzeitige Terminabsprache. Bitte bringen Sie zu jedem Termin
das gelbe Vorsorgeheft sowie den Impfausweis mit.
Alter
und Termine für die U-Untersuchungen:
U3 4. - 6. Woche
U4 3. - 4. Monat
U5 6. - 7. Monat
U6 10. - 12. Monat
U7 21. - 24. Monat (ca. 2 Jahre)
U7a 34.- 36. Monat (ca. 3 Jahre)
U8 43. - 48. Monat (ca. 4 Jahre)
U9 60. - 64. Monat (ca. 5 Jahre)
U10 Alter 7 - 8 Jahre alt
U11 Alter 9 - 10 Jahre alt
J1 Alter 12 - 14 Jahre alt
J2 Alter ab 16 Jahre
Alle Impfungen führe ich bei Kindern persönlich
durch. Sprechen Sie mich ggf. auf notwendige Reiseimpfungen rechtzeitig
vor Reiseantritt an. Am Tag der Impfung und am Folgetag, sollte
Ihr Kind keinen größeren sportlichen Anstrengungen
ausgesetzt sein.
Besonders
bei Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen ist
eine nebenwirkungsfreie, naturheilkundlich- pflanzliche und homöopathische
Behandlung bei den meisten Erkrankungen auch ergänzend durchführbar,
zum Beispiel bei Asthma, Neurodermitis, Heuschnupfen, Allergien
oder AD(H)S. (Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen
hier bis zum 12. Lebensjahr die Kosten.) In manchen Fällen
ist jedoch eine schulmedizinische Therapie unumgänglich.
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